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AGB für YouTuber & Social Media Seitenbetreiber


§ 1 Allgemeines

(1) MediaPromotions bietet Unternehmen eine Plattform, um Aufträge für Werbevideos & Werbepartnerschaften nach ihren Vorstellungen zu planen und auszuführen. MediaPromotions stellt je nach Werbekategorie und Werbebudget ein Werbekonzept mit YouTuber & Fanseiten auf, welches den Unternehmen präsentiert wird. Sobald MediaPromotions eine Rückmeldung der Unternehmen hat, werden die YouTuber und Fanseitenbetreiber kontaktiert und die Werbekampagne in Auftrag gegeben. Bei unseren YouTubern und Fanseitenbetreibern kann es sich sowohl um Verbraucher als auch um Unternehmer handeln.

(2) Die AGB von MediaPromotions gelten ausnahmslos. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MediaPromotions ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem YouTuber/Fanseitenbetreiber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von dem YouTuber/Fanseitenbetreiber uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail, Brief).

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Bewerbung & Nutzung

(1) Der YouTuber/Fanseitenbetreiber verpflichtet sich bei der Bewerbung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für dessen Gebrauch sie keine Berechtigung hat. Sofern nachweislich Falschangaben gemacht werden, erhebt MediaPromotions 50,00€ als Bearbeitungsgebühr.

(2) Der YouTuber/Fanseitenbetreiber muss mindestens 18 Jahre alt sein, oder einen rechtlichen Vertreter für die Geschäftsbeziehung zwischen dem YouTube-Kanal / der Fanseite und MediaPromotions ernennen.

(3) Der YouTuber/Fanseitenbetreiber verpflichtet sich, keine Inhalte/Dateien mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die das System von MediaPromotions schädigen können, zu übermitteln. Bei Zuwiderhandlung wird der Vertragspartner sofort von MediaPromotions ausgeschlossen. Jeder Schaden, der uns durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist, muss ausnahmslos durch Zahlungen und/oder Ersatzleistungen beglichen werden.

(4) Der YouTuber/Fanseitenbetreiber ist verpflichtet, bei jeder Interaktion mit MediaPromotions, die in diesen Teilnahmebedingungen niedergelegten Regeln/AGB einzuhalten und anzuerkennen.

(5) Bei Verstoß gegen diese Regelungen, kann der YouTuber/Fanseitenbetreiber mit sofortiger Wirkung von MediaPromotions ausgeschlossen werden – Der Vertrag wird aufgelöst.

§ 3 Vertragsschluss

(1) MediaPromotions stellt den registrierten Youtubern Angebote über die Produktion von Videos zur Verfügung. Die Angebote sind so gefasst, dass die Produktion eines bestimmten Videos nach den Vorstellungen einer Brand erwartet wird. Dabei beschreibt die Brand das zu produzierende Video so genau und detailliert wie möglich unter Angabe des Videotyps. Mögliche Kategorien können u.a. Review, Erwähnung, Haul, LookBook, Favorites und Tutorial sein. Darüber hinaus sind die Angebote individuell konkretisiert. In jedem Angebot wird eine Preisspanne als Entgelt angegeben, innerhalb der die kompletten Produktionskosten des Videos liegen müssen.

(2) Die von MediaPromotions veröffentlichten Videoangebote stellen unverbindliche Angebote dar. Registrierte Youtuber können sich um die Auftragsvergabe bewerben, indem sie für die Angebote der Brands ihrerseits eigene rechtsverbindliche Angebote zur Produktion des Videos unter möglichst genauer Beschreibung sowie Preisangabe erstellen.

(3) MediaPromotions prüft diese Angebote hinsichtlich beleidigender, rassistischer, anderweitig diffamierender oder strafbarer Inhalte und leitet sie nach Prüfung umgehend an die Brand weiter, wenn die Angebote für in Ordnung befunden werden. Andernfalls erfolgt eine Mitteilung an den Youtuber mit einer Zurückweisung seines Angebotes. Entscheidet sich die Brand für ein Angebot eines Youtuber, so teilt MediaPromotions dies dem Youtuber per E-Mail mit und nimmt mit dieser Mitteilung verbindlich das Angebot an. MediaPromotions wirkt darauf hin, dass die Brand sich unverzüglich zu dem ihr vorliegenden Angebot der Youtuber äußern, so dass die verbindliche Annahme unverzüglich erfolgen kann. Über eine mögliche Ablehnung wird der Youtuber ebenfalls unverzüglich informiert. Es steht ihm dann frei, ein erneutes, verbessertes Angebot abzugeben, sofern sich die Brand nicht bereits für einen anderen Youtuber entschieden hat.

(4) Mit der Annahme eines Angebots ist der Youtuber verpflichtet, ein Video entsprechend der Angebotsbeschreibung für MediaPromotions produzieren.

(5) MediaPromotions verpflichtet sich, die direkte Kommunikation zwischen Brand und Youtuber zu ermöglichen, um Feinabstimmungen hinsichtlich der Einzelheiten des Videos zu ermöglichen und so das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die Brand ist dabei verpflichtet, vom ursprünglichen eingestellten Produktionsauftrag nicht abzuweichen und die Kalkulationsgrundlage von MediaPromotions und dem Youtuber zu respektieren. Die Kommunikation zwischen Brand und Youtuber dient der Absprache von Details und Einzelheiten, nicht jedoch der Änderung des ursprünglichen Auftrages. Der Youtuber ist verpflichtet, keine über sein ursprüngliches Angebot hinausgehende Angebote unter Umgehung von MediaPromotions an die Brand heranzutragen.

§ 4 Leistungen, Urheberrecht, Schutzrechte

(1) Nach Fertigstellung des Videos durch den Youtuber ist dieser verpflichtet, es in der vertragsgemäß vereinbarten Form MediaPromotions zur Verfügung zu stellen. Der Youtuber wird das Video nach Freigabe in seinem Youtube-Kanal veröffentlichen und seinen Abonnenten zur Verfügung stellen.

(2) Der Youtuber räumt MediaPromotions ein ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung des hergestellten Videos ein. Von der Ausschließlichkeit ausgenommen ist das Recht des Youtubers, das Video auf seinem Youtube-Kanal zu veröffentlichen. Die Urheberschaft des Youtubers wird anerkannt. Der Youtuber überträgt MediaPromotions alle das Video betreffende Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich dem Recht auf Veröffentlichung. Der Youtuber gestattet MediaPromotions die zeitlich und räumlich unbeschränkte Veröffentlichung des Videos. Der Youtuber verzichtet dauerhaft auf sein Recht auf Urheberbezeichnung. Ebenso gestattet der Youtuber MediaPromotions, Unterlizenzen in dem hier beschriebenen Umfang an die Brand zu erteilen.

(3) Der Youtuber bestätigt bei Vertragsschluss, dass er über alle Rechte an den von ihm im Video ggfs. verwendeten Fotos, Grafiken, Videos oder sonstigen Materialen verfügt. Dies betrifft insbesondere das Urheberrecht sowie alle anderen Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Datenbankrechte sowie Rechte am eigenen Bild. Das Recht, die beworbene Marke bzw. das Unternehmenskennzeichen der Brand zur Produktion des Videos zu benutzen, wird ihm in Unterlizenz von MediaPromotions erteilt.

(4) Der Youtuber ist darüber hinaus verpflichtet, keine Fotos, Grafiken, Videos oder sonstige Materialen bei der Produktion zu verwenden, deren Inhalt oder deren Nutzung strafbar oder in sonstiger Weise gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen. Darunter fallen insbesondere Fotos, Grafiken, Videos oder sonstige Materialen, deren Inhalt beleidigend, volksverhetzend, pornografisch oder extremistisch ist.

(5) Sollte der Youtuber gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstoßen, so behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Youtuber stellt MediaPromotions von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner vorgenannten vertraglichen Verpflichtung beruhen. Er wird MediaPromotions jedweden Schaden ersetzen, der uns durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.

§ 5 Entgelt

(1) Das Entgelt entspricht der mit dem Angebot übermittelten Preisangabe. Dies versteht sich als Bruttopreis inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Das Entgelt wird fällig, wenn der Youtuber das Video fertiggestellt und nach Freigabe durch MediaPromotions bzw. die Brand auf seinem Youtube-Kanal veröffentlicht hat.

(3) Der Youtuber erhält das vereinbarte Entgelt per Überweisung. Hierzu hat er seine gültige Bankverbindung mitzuteilen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Es besteht kein Anspruch des Youtubers auf ununterbrochene Verfügbarkeit des Services. Der Zugriff auf MediaPromotions kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Es besteht kein Ausfallanspruch des Youtubers, wenn aus den vorstehenden Gründen oder aufgrund höherer Gewalt nicht auf den Service von MediaPromotions zugegriffen werden kann.

(2) Für die Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist.

(3) Der Youtuber leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass MediaPromotions das das Video ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Im Übrigen gelten die werkvertraglichen Vorschriften über die Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln.

§ 7 Haftung

(1) MediaPromotions haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen MediaPromotions bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Außerdem haften wir für Schäden uneingeschränkt, für die zwingende gesetzliche Vorschriften, wie z.B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen.

(2) Für Verlust von Daten haften wir nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens der Brand nicht vermeidbar gewesen wäre.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für unsere Erfüllungsgehilfen.

(4) Eine weitergehende Haftung von MediaPromotions besteht nicht, insbesondere haftet MediaPromotions nicht für von den Brands oder Youtubern eingestellte Inhalte, sofern sich MediaPromotions diese nicht durch Weitergabe zu eigen macht.

(5) Der Youtuber haftet MediaPromotions gegenüber für Verstöße gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere aus § 4, wenn MediaPromotions für vom Youtuber begangene Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird.

§ 8 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) MediaPromotions erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Youtubers. MediaPromotions beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Youtubers werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung des Youtubers wird MediaPromotions Daten des Youtubers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(3) Der Youtuber hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihr gespeicherten Daten in seinem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf die Einwilligungen des Youtubers und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von MediaPromotions jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen MediaPromotions und der Brand findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Brand und MediaPromotions ist Berlin, sofern es sich bei dem Youtuber um einen Unternehmer handelt.

(3) MediaPromotions ist berechtigt, die vorstehenden Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird MediaPromotions auf ihrer Plattform und per E-Mail Änderungen der Teilnahmebedingungen mitteilen. Dem Youtuber wird die Gelegenheit eingeräumt, den geänderten Teilnahmebedingungen binnen zwei Wochen zu widersprechen. Tut er dies nicht, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Andernfalls gelten diese AGB unverändert fort.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.


AGB für Unternehmen


§ 1 Allgemeines

(1) Die vorliegendes allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen mit unseren Auftraggebern (nachfolgend: „Brands“). Verträge zwischen MediaPromotions und der Brand kommen nur zustande, wenn die Brand Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) MediaPromotions bietet der Brand eine Plattform, auf der sie die Erstellung von Werbevideos nach ihren Vorstellungen beauftragen können. MediaPromotions nimmt diese Aufträge entgegen und lässt sie dann von Videoherstellern (nachfolgend: Youtuber) als Subunternehmer anfertigen. Die Youtuber stellen die Videos nach den Vorstellungen der Brand im Auftrag von MediaPromotions her.

(3) Die AGB von MediaPromotions gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brand werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MediaPromotions ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit der Brand (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von der Brand uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Registrierung, Nutzung, Account

(1) Die Brand verpflichtet sich bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für dessen Gebrauch sie keine Berechtigung hat.

(2) Die Brand verpflichtet sich, nur einen Account anzulegen.

(3) Die Brand ist nicht berechtigt, ihren Account ohne schriftliche Erlaubnis an Dritte zu übertragen.

(4) Die Brand ist allein für die Sicherheit ihres Passwortes verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Ist das Passwort Dritten bekannt geworden, so ist die Brand gehalten, ihr Passwort unverzüglich zu ändern.

(5) Die Brand verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die das System von MediaPromotions schädigen können, zu übermitteln. Bei Zuwiderhandlung wird die Brand sofort von der Teilnahme von MediaPromotions ausgeschlossen. Sie wird uns jedweden Schaden ersetzen, der uns durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.

(6) Die Brand verpflichtet sich, keine Werbung oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen zu verbreiten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen aufzufordern.

(7) Bei jeder Nutzung von MediaPromotions ist die Brand verpflichtet, die in diesen Teilnahmebedingungen niedergelegten Regeln einzuhalten und anzuerkennen.

(8) Bei Verstoß gegen diese Regelungen, kann die Brand mit sofortiger Wirkung von der Nutzung von MediaPromotions ausgeschlossen werden.

(9) Die Brand kann ihren Benutzeraccount jederzeit löschen lassen. Sie informiert MediaPromotions über ihren Wunsch, den Account zu löschen, per E-Mail. Die Löschung wird innerhalb von zehn Tagen vorgenommen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Ein wirksamer Vertrag kommt nur zustande, wenn die Brand Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wird MediaPromotions von einem Verbraucher beauftragt, so behält sich MediaPromotions vor, die Annahme binnen 14 Tagen ab Kenntnis von der Verbrauchereigenschaft zu widerrufen.

(2) Die Brand erstellt bei MediaPromotions ein Angebot für die Herstellung eines Videos. Dabei kann die Brand wählen, was für einen Videotyp produziert werden soll. MediaPromotions bietet zur Zeit die Kategorien, Review, Erwähnung, Haul, LookBook, Favorites und Tutorial an. MediaPromotions behält sich vor, die angebotenen Videokategorien jederzeit zu ändern.Darüber hinaus kann die Brand in ihrem Angebot ihre Wünsche hinsichtlich des zu produzierenden Videos detailliert beschreiben. Die Brand gibt eine Preisspanne für das zu produzierende Video an. Die Brand ist verpflichtet, die Beschreibung ihres gewünschten Videos so genau wie möglich anzugeben, um zukünftige Auseinandersetzungen hinsichtlich des Videos zu vermeiden.

(3) Die Einstellung des o.g. Angebots gilt als verbindliches Vertragsangebot.

(4) MediaPromotions prüft nach Eingang des Angebots, ob das gewünschte Video realisierbar ist. Insbesondere behält sich MediaPromotions die Prüfung hinsichtlich beleidigender, rassistischer, anderweitig diffamierender oder strafbarer Inhalte vor. In einem solchen Fall erfolgt eine Mitteilung, dass das beauftragte Video nicht produziert werden kann.Eine Annahme wird dann nicht erfolgen. Ist MediaPromotions nach Prüfung des Angebots zu dem Schluss gekommen, der Brand das gewünschte Video herstellen zu können, erfolgt die Annahme des Angebots per E-Mail an die Brand.

(5) MediaPromotions leitet den Auftrag der Brand an registrierte Youtubern weiter, damit diese als Subunternehmer im Auftrag von MediaPromotions das Angebot prüfen und sich um eine Ausführung bewerben können. Bei Interesse geeigneter Youtuber legt MediaPromotions der Brand deren Angebote vor. Die Brand kann diese Angebote auf Kompatibilität mit dem eigenen Angebot prüfen. Die Annahme oder Ablehnung eines dieser Angebote durch die Brand hat unverzüglich zu erfolgen. Im Fall der Annahme werden die nach § 6 der AGB zu zahlenden Entgelte sofort fällig. Lehnt die Brand alle unterbreiteten Vorschläge ab, unterbreitet MediaPromotions neue, von Youtubern erstellte Vorschläge. Die Brand hat das Recht, bis zu zwei Runden an Vorschlägen abzulehnen. Lehnt sie auch beim dritten Mal ihr unterbreitete Vorschläge ab, behält sich MediaPromotions vor, vom Vertrag zurückzutreten.

(6) MediaPromotions verpflichtet sich, die direkte Kommunikation zwischen Brand und Youtuber zu ermöglichen, um Feinabstimmungen hinsichtlich der Einzelheiten des Videos zu ermöglichen und so das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die Brand ist dabei verpflichtet, vom ursprünglichen eingestellten Produktionsauftrag nicht abzuweichen und die Kalkulationsgrundlage von MediaPromotions und dem Youtuber zu respektieren. Die Kommunikation zwischen Brand und Youtuber dient der Absprache von Details und Einzelheiten, nicht jedoch der Änderung des ursprünglichen Auftrages.

§ 4 Rücktritt

(1) MediaPromotions leitet die von Youtubern erhaltenen Angebote an die Brand weiter. Der Brand steht es frei, die von den Youtubern beschriebenen Leistungen anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt die Brand alle ihr unterbreiteten Vorschläge ab, wird MediaPromotions weitere Youtuber zur Produktion des Videos innerhalb der angegebenen Preisspanne finden und diese wiederum der Brand vorschlagen.

(2) MediaPromotions behält sich vor, vom mit der Brand geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn die Brand auch beim dritten Mal die von MediaPromotions unterbreiteten Vorschläge zur Erstellung des Videos ablehnt. MediaPromotions behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für diesen Fall ausdrücklich vor.

(3) Der Brand steht es ihrerseits frei, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn auch beim dritten Mal die von MediaPromotions unterbreiteten Vorschläge nicht den angegebenen Beschreibungen der Brand entsprechen. Ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen gegen MediaPromotions besteht nicht, da es sich typischerweise um einen Designvertrag handelt, der geprägt ist von individuellen Vorstellungen der Vertragsparteien, so dass es typischerweise nicht unüblich ist, dass drei vorgelegte Vorschläge nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen.

§ 5 Leistungen, Urheberrecht

(1) Nach Fertigstellung des Videos durch den Youtuber verpflichtet sich MediaPromotions, der Brand das Video in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird der Brand regelmäßig ein Link zur Plattform Youtube mitgeteilt, unter der sie das Video prüfen kann. Ist sie mit dem Ergebnis einverstanden, so wird der Youtuber darüber informiert. Das Video wird dann auf dem Kanal des Youtubers veröffentlicht und dessen Abonnenten präsentiert.

(2) Die Brand erhält zusammen mit dem Video ein nicht-ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung des hergestellten Videos. Urheber des Videos bleibt der produzierende Youtuber. MediaPromotions lässt sich vom Youtuber alle übertragbaren Rechte an dem Video übertragen. Die Brand darf das Video unbeschränkt veröffentlichen; eine Urheberbezeichnung ist nicht erforderlich. MediaPromotions stellt die Brand von allen Ansprüchen des produzierenden Youtubers hinsichtlich des Urheberrechts frei.

(3) Die Brand überträgt MediaPromotions ein einfaches Nutzungsrecht an der jeweils betroffenen Marke bzw. dem Unternehmenskennzeichen. Die Brand bestätigt MediaPromotions bei Vertragsschluss, dass sie über alle mit der Brand im Zusammenhangstehenden gewerblichen Schutzrechte verfügen darf. Von eventuell bestehenden diesbezüglichen Ansprüchen Dritter stellt die Brand MediaPromotions ausdrücklich frei. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich und inhaltlich auf die Produktion des Videos und dessen Veröffentlichung auf dem Kanal des Youtubers begrenzt. MediaPromotions ist berechtigt, dem produzierenden Youtuber eine entsprechende Unterlizenz zu diesem Zweck zu erteilen.

§ 6 Entgelt und Provision

(1) Bei der Auftragserstellung gibt die Brand eine Preisspanne für die Produktion des Videos nach ihren Vorstellungen ein. MediaPromotions wird nur die Youtuber beauftragen, die zugesagt haben, das gewünschte Video innerhalb dieser Preisspanne produzieren zu können. Nachträgliche Auftragsänderungen, die zu einer Erhöhung des vereinbarten Preises führen, sind ausschließlich an MediaPromotions zu erteilen. Leistungsänderungen bedürfen der Absprache mit MediaPromotions und dem produzierenden Youtuber und sind ohne Genehmigung von MediaPromotions nicht möglich.

(2) Die von der Brand eingestellte Preisspanne versteht sich netto, d.h. ausschließlich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer.

(3) Zu dem vereinbarten Netto-Entgelt ist eine Provision in Höhe von 25% des Entgelts hinzuzurechnen. Netto-Entgelt zzgl. Provision ergibt den insgesamt von der Brand zu zahlenden Betrag. Wird dieser Betrag zur Zahlung fällig, fällt hierauf die Umsatzsteuer an, die von der Brand zu zahlen ist.

(3) Das Entgelt und die Provision werden fällig, sobald MediaPromotions den Produktionsvertrag für das Video mit einem Youtuber geschlossen hat und der Brand dies mitgeteilt wurde. In diesem Fall erhält die Brand die Information, dass ein Youtuber das beauftragte Video produzieren wird, sobald der vollständige Betrag zzgl. Umsatzsteuer von der Brand bezahlt wurde.

(4) Die Brand kann die Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung vornehmen.

(5) Die Provision fällt auch an, wenn die Brand direkt mit dem YouTuber unter Umgehung unseres Leistungsangebots innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung des Videos und Zurverfügungstellung an die Brand ein Vertragsverhältnis über die Erstellung von weiteren Werbevideos eingeht, die nicht mehr von den ursprünglich unter unserer Mithilfe erstellten Videos gedeckt ist. Die Fälligkeit der Provision tritt dabei 10 Tage nach Kenntniserlangung durch uns ein. Die Brand hat in diesem Fall einen Anspruch auf eine die Provision ausweisende Rechnung. Gleiches gilt, wenn die Brand nach Vermittlung von uns den YouTuber kontaktiert und ihn unter Umgehung unseres Leistungsangebots direkt mit der Erstellung eines Videos beauftragt.

§ 7 Gewährleistung

(1) Es besteht kein Anspruch der Brand auf ununterbrochene Verfügbarkeit des Services. Der Zugriff auf MediaPromotions kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Es besteht kein Ausfallanspruch der Brand, wenn aus den vorstehenden Gründen oder aufgrund höherer Gewalt nicht auf den Service von MediaPromotions zugegriffen werden kann.

(2) Für die Rechte der Brand bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

(3) Grundlage der Mängelhaftung ist insbesondere die über die Beschaffenheit des Videos getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten die Auftragsbeschreibungen der Brand sowie die Kommunikation zwischen Brand und Youtuber.

(4) MediaPromotions leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit. Entspricht das Video den von der Brand gemachten Vorgaben und Beschreibungen, so kann die Brand die Abnahme des Videos nicht ablehnen, soweit sie nur Beanstandungen hinsichtlich der Erscheinungsform des Videos hat, die nicht die vereinbarte Beschaffenheit betrifft. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Brand zu den beanstandeten Teilen des Videos keine Vorgaben in ihrem Angebot gemacht hat.

(5) Die Brand hat das Video unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen MediaPromotions unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der technischen Abspielbarkeit des Videos in dem beauftragten Format als auch hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit in inhaltlicher, grafischer und künstlerischer Hinsicht. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.

(6) Das Recht der Brand, im Falle des einmaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach ihrer Wahl den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht die Brand Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet MediaPromotions nach § 7 dieser AGB.

(7) Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Nutzungsüberlassung des Videos durch Bereitstellen des Links. Für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt § 7.

§ 8 Haftung

(1) MediaPromotions haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen MediaPromotions bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Außerdem haften wir für Schäden uneingeschränkt, für die zwingende gesetzliche Vorschriften, wie z.B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen.

(2) Für Verlust von Daten haften wir nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens der Brand nicht vermeidbar gewesen wäre.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für unsere Erfüllungsgehilfen.

(4) Eine weitergehende Haftung von MediaPromotions besteht nicht, insbesondere haftet MediaPromotions nicht für von den Brands oder Youtubern eingestellte Inhalte, sofern sich MediaPromotions diese nicht durch Weitergabe zu eigen macht.

§ 9 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) MediaPromotions erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten der Brand. MediaPromotions beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung der Brand werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung der Brand wird MediaPromotions Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(3) Die Brand hat jederzeit die Möglichkeit, die von MediaPromotions gespeicherten Daten in ihrem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf die Einwilligungen der Brand und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von MediaPromotions jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen MediaPromotions und der Brand findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Brand und MediaPromotions ist Berlin.

(3) MediaPromotions ist berechtigt, die vorstehenden Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird MediaPromotions auf ihrer Plattform und per E-Mail Änderungen der Teilnahmebedingungen mitteilen. Der Brand wird die Gelegenheit eingeräumt, den geänderten Teilnahmebedingungen binnen zwei Wochen zu widersprechen. Tut sie dies nicht, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Andernfalls gelten diese AGB unverändert fort.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.